Meine Kolleg*innen Jana Himstedt, Sebastian Hartwig und ich hatten schon länger mit der Idee gespielt, im Rahmen unserer Tätigkeit als Wissenschaftliche Mitarbeiter*innen bei Prof. Siegel auch ein gemeinsames Forschungsprojekt zu realisieren.
Aus einer Diskussion zu den prozessualen Voraussetzungen der sog. „Bürgerverurteilungsklage“, die in der Jurist*innenausbildung insbesondere im Kontext öffentlich-rechtlicher Verträge eine Rolle spielt, entwickelte sich dann schnell das Konzept für einen Aufsatz zu dieser Thematik. Uns war aufgefallen, dass das materielle Verwaltungsrecht zwar im Grundsatz durch spezifisch administrative Instrumente durchgesetzt wird und die Verwaltungsgerichtsbarkeit erst auf der sich anschließenden Kontrollebene zum Zuge kommt. Bei der Vollziehung bestimmter öffentlich-rechtlicher Rechtsverhältnisse jedoch greift die öffentliche Hand unmittelbar auf die allgemeine Leistungsklage nach der VwGO zurück. Im Austausch über unsere Rechercheergebnisse wurde uns immer klarer, dass sich der Bürgerverurteilungsklage vergleichbare prozessale Besonderheiten auch bei Leistungsklagen unter Verwaltungsträgern und im intrapersonalen Bereich ergeben.
Dieser „Leistungsklagen der öffentlichen Hand“ und ihrem Verhältnis zu den administrativen Mitteln der Rechtsvollziehung haben wir uns in einem Aufsatz angenommen, der jetzt in der Öffentlichen Verwaltung 2018 (DÖV 2018, S. 901 ff.) erschienen ist.