Offener Zugang zum Grundgesetz (OZUG)

Im vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) geförderten Projekt OZUG wird der Wissensbestand zum Grundgesetz als bedeutsamster Normenbestand der Bundesrepublik Deutschland in den Open Access überführt. Unter der Leitung von Prof. Eisentraut wird ein Grundgesetzkommentar projektiert, geschrieben und veröffentlicht, dessen Inhalte für jede*n frei verfügbar und offen lizenziert über das Internet zugänglich gemacht werden sollen.
Ausgehend von der Realisierung des Kommentars untersucht ein von Prof. Bernd Kleimann geleitetes sozialwissenschaftliches Begleitforschungsprojekt aus professionssoziologischer und governancetheoretischer Perspektive, welche Faktoren in der Rechtswissenschaft (bislang) dem Open-Access-Gedanken entgegenstehen und welche Bedingungen für eine Mitarbeit an der Kommentierung als adäquat angesehen werden.

Das Projekt wird in der Förderlinie zur Förderung von Projekten zur Etablierung einer gelebten Open-Access-Kultur in der deutschen Forschungs- und Wissenschaftspraxis (Bundesanzeiger vom 07.12.2022) gefördert.

Leitung: Prof. Dr. Nikolas Eisentraut, Prof. Dr. Bernd Kleimann

Team Professur Eisentraut: Wiss.-Mit. Esther-Magdalena de Haan
Team Professur Kleimann: Wiss.-Mit. Anna Gerchen

Fördersumme: 291.800,80 €

Laufzeit: 36 Monate (1.9.2023 – 31.8.2026)

GG-Kommentar

Herausgeber:innen: Prof. Dr. Nikolas Eisentraut; Dr. Jonas Botta; Prof. Dr. Friederike Gebhard; Prof. Dr. Hannah Ruschemeier

Konzeption: Das Grundgesetz stellt den populärsten und bedeutsamsten Normenbestand der Bundesrepublik dar. Als deutsche Verfassung erfährt es in der Bevölkerung eine hohe Wertschätzung und ist Gegenstand nicht nur rechtswissenschaftlicher Reflexion. Es ist normative Grundlage der großen politischen Konflikte der Bundesrepublik seit 1949 und regelmäßig Gegenstand bundesweiten Interesses im Rahmen der vom Bundesverfassungsgericht entschiedenen Verfahren. Das Bundesverfassungsgericht als Verfassungsorgan und Hüterin der Auslegung der Verfassung genießt in breiten Bevölkerungsschichten ein hohes Ansehen. Dennoch existiert auch über 70 Jahre nach Verabschiedung des Grundgesetzes keine für jedermann frei im Internet zugängliche Erläuterung der deutschen Verfassung und der sie prägenden Verfassungsrechtsprechung. Ein offener Zugang zu den vorhandenen Kommentierungen des die Bundesrepublik konstituierenden Textbestands fehlt.
Im Rahmen des Projekts OZUG soll eine Kommentierung projektiert, geschrieben und schließlich digital für jedermann zugänglich und offen lizenziert (CC BY-SA 4.0) publiziert werden. Zudem soll eine Printfassung der Kommentierung erscheinen.
Ziel der Kommentierung ist es, die wesentlichen Gehalte der Verfassung aufzubereiten und durch einführende Erläuterungen Kontextverständnis zu erzeugen. Dabei sollen die Ausarbeitungen die Gehalte der Verfassung in einer für die allgemeine Öffentlichkeit zugänglichen und verständlichen Weise aufbereiten. Die Kommentierung soll in diesem Sinne eine Öffnung rechtswissenschaftlicher Fachdiskurse für breitere Bevölkerungsschichten ermöglichen und versteht sich in der damit eröffneten Interaktion breiterer Leser*innenschichten auch als Beitrag zu Citizen Science. Das Projekt ist auf die Schaffung eines Bürger*innenkommentars angelegt, der die Differenziertheit des rechtswissenschaftlichen Diskurses nicht ausblendet und damit auch für die Rechtswissenschaft als Informationsquelle attraktiv ist.
Zugleich reicht das Projekt über die Grundgesetz-Kommentierung hinaus: Auf Grundlage der Studie und der Kommentierung soll eine Struktur generell für offene Kommentierungen in der deutschen Rechtswissenschaft entstehen.

Sozialwissenschaftliche Studie

Konzeption: Das Kommentar-Projekt wird durch eine sozialwissenschaftliche Studie begleitet, die theoriegeleitet der Forschungsfrage nachgeht, welche strukturellen Hindernisse einer breiten Akzeptanz von Open Access in der Rechtswissenschaft entgegenstehen und welche förderlichen Faktoren im Gegenzug identifiziert werden können. Die Analyse inhibierender und förderlicher Faktoren erfolgt auf der Basis der Professionssoziologie und der sozialwissenschaftlichen Governancetheorie. Ziel ist die Identifikation und Erklärung genereller struktureller Barrieren sowie die Identifikation und Erläuterung veränderter, OA-dienlicher Strukturen in der Rechtswissenschaft. Beide Aspekte werden ausgehend vom konkreten Beispiel des OA-Grundgesetzkommentars aufgegriffen.