Forschungsstelle für interdisziplinäre föderale Hochschulrechtsvergleichung (FifHO)

Die am DZHW angesiedelte Forschungsstelle erprobt eine Forschungsstruktur für interdisziplinäre föderale Hochschulrechtsvergleichung. Funktion der Forschungsstelle ist es, die für die Bundesrepublik maßgeblich prägende föderale Ordnung des Hochschulrechts systematisch vergleichend aufzubereiten und zu analysieren.

Das Projekt wird im Rahmen des 1. Förderaufrufs „Thematische, personelle und internationale Erweiterung der Wissenschafts- und Hochschulforschung“ v. 9.2.2024 im Rahmen der Projektförderung im BMBF-Förderschwerpunkt „Wissenschafts- und Hochschulforschung (WiHo)“ vom 20.10.2023 realisiert.

Leitung: Prof. Dr. Nikolas Eisentraut, Prof. Dr. Bernd Kleimann

Team Professur Eisentraut: n.n.
Team Professur Kleimann: n.n.

Fördersumme: 371.166,00 €

Laufzeit: 36 Monate (1.1.2025 – 31.12.2027)

Arbeitsprogramm

An der Forschungsstelle soll erstmals eine kommentierte Synopse aller 16 Hochschulgesetze erstellt werden. Die synoptisch-vergleichende Erläuterung der Landeshochschulgesetze wird zunächst anhand von drei spezifischen Themenzusammenhängen exemplifiziert. Die Synopse hat zum Ziel, das Hochschulrecht in seiner föderalen Vielfalt im Hinblick auf gemeinsame Strukturprinzipien und prägende Unterschiede zu vergleichen.
Als interdisziplinär angelegtes Projekt werden Übertragbarkeitspotenziale der Rechtswissenschaft und Übertragungsbedarfe der Wissenschafts- und Hochschulforschung unmittelbar adressiert. Das Projekt adressiert damit eine Forschungslücke, die sowohl die Rechtswissenschaft betrifft als auch die Wissenschafts- und Hochschulforschung wiederkehrend vor besondere Herausforderungen stellt: nämlich die Lücke zwischen einem Bedarf nach hochschulrechtlich-vergleichendem Überblicks- und Detailwissen in beiden disziplinären Feldern und die für die Schließung dieser Lücke mobilisierbaren Wissensressourcen und Kompetenzen. Das Projekt hat insofern quasi-experimentellen Charakter, als es erproben soll, in welcher Weise die bestehenden Bedarfe nach einem interdisziplinären, föderalen Hochschulrechtsvergleich infrastrukturell befriedigt und gegebenenfalls später institutionalisiert werden können. Dafür richtet die Forschungsstelle ergänzend Doktorand:innenkolloquien und eine Tagungsreihe als Foren für das im Projekt adressierte Forschungsfeld aus. In einem über die Wissenschafts- und
Hochschulforschung hinausweisenden Zusammenhang trägt das Projekt zudem zum Aufbau eines Forschungsfeldes föderaler Rechtsvergleichung bei.

Das Arbeitsprogramm des Projekts gliedert sich in vier Arbeitspakete, die den Hochschulrechtsvergleich, die Analyse des sozialwissenschaftlichen Forschungsfeldes, die praktische Erstellung der Synopse und die Institutionalisierung der Projektstruktur und den Wissenstransfer umfassen. Die Arbeitspakete greifen ineinander und dienen der Etablierung des Forschungsfeldes der interdisziplinären föderalen Hochschulrechtsvergleichung.
Arbeitspaket 1 bildet in einem ersten Schwerpunkt die rechtswissenschaftliche Forschung zum Themenfeld ab.
Arbeitspaket 2 komplettiert das Bild um die sozialwissenschaftliche, die Wissenschafts- und Hochschulforschung in ihrem Kern adressierende Perspektive. Beide Blickwinkel ergänzen und befruchten einander, weil Arbeitspaket 2 die spezifischen Bedarfe der Hochschulforschung offenlegt und so dem rechtswissenschaftlichen Forschungsansatz in
Arbeitspaket 1 Orientierung bietet; zugleich wirkt die juristische Methodik in die sozialwissenschaftliche Forschung zurück und erweitert die dortige Arbeit mit normativen Regelwerken um den rechtsdogmatischen Zugang zum Hochschulrecht.
Die Arbeitspakete 3 und 4 dienen der Außenwahrnehmung und Rezeption der in den Arbeitspaketen 1 und 2 geleisteten Arbeit. Arbeitspaket 3 übersetzt dafür die Forschungsergebnisse auf eine digitale Publikationsplattform. Arbeitspaket 4 legt den Grundstein für eine strukturierte Fortsetzung des mit der Forschungsstelle initiierten Forschungsprogramms. Die Maßnahmen adressieren sowohl den Nachwuchsbereich mittels eines Doktorand:innen adressierenden Kolloquien-Formats, als auch die etablierte Hochschul(rechts)forschung durch ein Workshop- und Tagungsformat. Beide Formate bieten das Potential, über den Förderzeitraum hinaus fortgesetzt zu werden und das
Forschungsfeld so langfristig zu etablieren.