Aufsatz zum Thema: Rüstungsbeschaffung zwischen Bestimmungsfreiheit des Auftraggebers und Sicherstellung von Wettbewerb

Gemeinsam mit Prof. Dr. Steffen Hindelang habe ich mich mit der Frage beschäftigt, ob sich die mitgliedstaatliche Rüstungsbeschaffung aufgrund des neuen europäischen Vergaberechts weiter als bisher dem Wettbewerb öffnen müsste – jetzt nachzulesen in der EuZW 2019, S. 149 ff.! Wer hätte gedacht, dass mich mein Interesse für Vergaberecht einmal tief in das Rüstungsbeschaffungswesen führen würde – und das nach neun Monaten Zivildienst 😉

Abstract: Der Beschaffungsmarkt für Rüstungsgüter spielt in der Europäischen Union eine ökonomisch bedeutsame Rolle. In den kommenden Jahren wird diese noch zunehmen. Haushaltspolitisch und wettbewerbsrechtlich werden die mitgliedstaatlichen Rüstungsbeschaffungen dabei immer stärker in das Regime des Kartellvergaberechts eingebunden. Nach anfänglichen Diskussionen um die Reichweite spezifischer Bereichsausnahmen sind nunmehr auch aus dem allgemeinen Kartellvergaberecht bekannte Probleme Gegenstand gerichtlicher Auseinandersetzungen. Der Konkretisierung der Reichweite der Bestimmungsfreiheit des Auftraggebers kommt dabei auch im Bereich der Rüstungsbeschaffung eine zentrale Bedeutung zu. Die Richtlinie 2014/24/EU weist dafür den Weg in einen verschärften Wettbewerb.

Abstract in English: The defence procurement market plays an economically significant role in the European Union. This will increase even more in the coming years. EU Member States’ purchases in the defence area are increasingly governed by public procurement law. After initial discussions about the scope of exemptions, problems known from general procurement law are more and more subject to legal disputes today. The specification of the scope of the purchaser’s freedom of determination is also of central importance in the area of defence procurement. Directive 2014/24 /EU paves the way for increased competition.

Aufsatz zum Thema: Der Vertrag im Öffentlichen Wirtschaftsrecht

Bereits in meinem ersten Jahr als Wissenschaftlicher Mitarbeiter habe ich mich vertieft in das Recht der öffentlich-rechtlichen Verträge (§§ 54 ff. VwVfG) eingearbeitet, da Prof. Siegel die Kommentierung der §§ 54 ff. VwVfG im Stelkens/Bonk/Sachs übernommen hat.
Zugleich habe ich mich im Rahmen meiner Lehrtätigkeit intensiv mit dem Öffentlichen Wirtschaftsrecht beschäftigt. Da lag es nicht fern, vertieft nach Anwendungbereichen des öffentlich-rechtlichen Vertrags im Öffentlichen Wirtschaftsrecht zu fragen.
Aus diesen Überlegungen ist ein gemeinsamer Aufsatz mit Prof. Siegel zum Thema „Der Vertrag im Öffentlichen Wirtschaftsrecht“ hervorgegangen.

Der Aufsatz ist in Heft 4 des Verwaltungsarchivs (VerwArch 2018, S. 454 ff.) erschienen.

Aufsatz zum Thema: „Leistungsklagen der öffentlichen Hand“

Meine Kolleg*innen Jana Himstedt, Sebastian Hartwig und ich hatten schon länger mit der Idee gespielt, im Rahmen unserer Tätigkeit als Wissenschaftliche Mitarbeiter*innen bei Prof. Siegel auch ein gemeinsames Forschungsprojekt zu realisieren.

Aus einer Diskussion zu den prozessualen Voraussetzungen der sog. „Bürgerverurteilungsklage“, die in der Jurist*innenausbildung insbesondere im Kontext öffentlich-rechtlicher Verträge eine Rolle spielt, entwickelte sich dann schnell das Konzept für einen Aufsatz zu dieser Thematik. Uns war aufgefallen, dass das materielle Verwaltungsrecht zwar im Grundsatz durch spezifisch administrative Instrumente durchgesetzt wird und die Verwaltungsgerichtsbarkeit erst auf der sich anschließenden Kontrollebene zum Zuge kommt. Bei der Vollziehung bestimmter öffentlich-rechtlicher Rechtsverhältnisse jedoch greift die öffentliche Hand unmittelbar auf die allgemeine Leistungsklage nach der VwGO zurück. Im Austausch über unsere Rechercheergebnisse wurde uns immer klarer, dass sich der Bürgerverurteilungsklage vergleichbare prozessale Besonderheiten auch bei Leistungsklagen unter Verwaltungsträgern und im intrapersonalen Bereich ergeben.

Dieser „Leistungsklagen der öffentlichen Hand“ und ihrem Verhältnis zu den administrativen Mitteln der Rechtsvollziehung haben wir uns in einem Aufsatz angenommen, der jetzt in der Öffentlichen Verwaltung 2018 (DÖV 2018, S. 901 ff.) erschienen ist.

Aufsatz zum Thema „Gewerberechtliche Anforderungen an den Vertrieb von alkoholhaltigen Lebensmitteln“

Gute Freunde von mir haben sich mit einem Start-up selbstständig gemacht und produzieren „Frozen Cocktails„, also alkoholhaltiges Speiseeis. Gegenstand gemeinsamer Gespräche war immer wieder auch der regulatorische Rahmen des Vertriebs alkoholhaltiger Lebensmittel. Denn die mit dem Konsum von Alkohol einhergehenden Gefahren sind Grund für eine Vielzahl besonderer, beim Vertrieb alkoholhaltiger Lebensmittel zu berücksichtigender Rechtsvorschriften. Von lebensmittelrechtlichen Vorschriften über das Steuerrecht, Schutzvorschriften für Minderjährige, das Polizei- und Ordnungsrecht bis hin zu spezifischen Straftatbeständen strukturiert das Thema Alkohol das Recht. Womöglich ließe sich gar von einem „Alkoholordnungsrecht“ als Querschnittsmaterie sprechen.

Einige meiner Überlegungen zum regulatorischen Umfeld habe ich in meinem ersten Aufsatz ausformuliert. Darin greife ich die durch das Gewerberecht an den Vertrieb alkoholhaltiger Lebensmittel gestellten Anforderungen als besonders praxisrelevanten Aspekt heraus. Erforderlich war darfür auch eine vertiefte Auseinandersetzung mit dem für die Anwendbarkeit des Gewerberechts zentralen Begriff des alkoholischen Getränks.

Der Aufsatz ist in Heft 2 des Gewerbearchivs erschienen (GewArch 2018, S. 49 ff.).

Zudem ist er am 11.7.2019 nach Rücksprache mit dem Verlag und auf Grundlage des Art. 38 UrhG Open Access (sog. grüner Weg) auf Refubium erschienen und kann dort kostenlos gelesen und heruntergeladen werden.